Grundprinzip

Manche zweischaligen Außenwände sind bereits mit einer Kerndämmung und einer zusätzlichen Luftschicht gebaut worden, also nur teilweise gedämmt. In anderen Fällen soll eine vorhandene Hohlschicht bewusst nicht vollständig verfüllt werden, sondern eine durchlüftete Restluftschicht hinter der Außenschale erhalten bleiben.

Bei der Teildämmung wird die Hohlschicht daher nur bis zu einer bestimmten Dicke gedämmt. Das kann das Ergänzen einer dünnen Bestandsdämmung sein oder eine bewusst geplante Teilverfüllung, bei der ein Luftspalt bestehen bleibt.

Wann eine Teildämmung infrage kommt

Eine Teildämmung ist dann ein Thema, wenn die vorhandene Konstruktion eine Restluftschicht vorsieht oder die Hohlschicht für eine Vollverfüllung nicht durchgängig geeignet ist. In vielen Fällen ist die vollständige Verfüllung der Hohlschicht jedoch die bessere und wirtschaftlichere Lösung, weil sie den Wärmeschutz stärker verbessert.

Ob voll verfüllt oder teilgedämmt wird, ist eine bauphysikalische Entscheidung, die von der Schlagregenbelastung, der Außenschale, der Feuchtesituation und der vorhandenen Konstruktion abhängt. Diese Einordnung gehört vor das Angebot, nicht danach, und wird über eine Prüfung der Hohlschicht getroffen.

Geeignete Dämmstoffe

Wie bei jeder Dämmung in der bewitterten Hohlschicht des zweischaligen Mauerwerks kommen nur dauerhaft wasserabweisende, setzungsfreie Dämmstoffe nach DIN 4108-10 (Anwendungstyp WZ) oder mit eigener bauaufsichtlicher Zulassung infrage, etwa Stein- oder Glaswolle-Granulat und EPS-Dämmperlen.

Feuchteempfindliche, nachwachsende Einblasdämmstoffe sind hier nicht geeignet und dafür nicht zugelassen. Welcher Dämmstoff passt und welche Schichtdicke sinnvoll ist, hängt von der Hohlraumbreite und der gewünschten Restluftschicht ab. Maßgeblich bleibt die jeweilige Produktzulassung.

Ablauf der Maßnahme

Zuerst werden die Hohlschicht und eine eventuell vorhandene Bestandsdämmung per Endoskopie geprüft. Daraus ergibt sich, ob und wie weit verfüllt werden kann und welche Restluftschicht bleibt. Anschließend wird der Dämmstoff über Bohröffnungen mit kontrollierter Dichte eingebracht.

Die Öffnungen werden wieder verschlossen und die Einbaudaten dokumentiert. Die Dauer hängt von Fläche, Zugänglichkeit und Bestand ab und wird nach dem Aufmaß eingeschätzt.

Eignung, Grenzen und Förderung

Eine Teildämmung passt, wenn die Konstruktion eine Restluftschicht verlangt oder eine vorhandene Teildämmung ergänzt werden soll. Ihre Grenze liegt darin, dass sie weniger Wärmeschutz bringt als die vollständige Verfüllung. Wo die Hohlschicht voll verfüllt werden darf, ist das meist die bessere Wahl.

Auch eine ergänzte oder teilweise Dämmung kann über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig sein, sofern die Anforderungen eingehalten werden, dann wird ein Energie-Effizienz-Experte eingebunden. Appiarius Dämmtechnik prüft die Hohlschicht und ordnet ein, ob eine Voll- oder Teildämmung sinnvoll ist.

Querschnitt eines zweischaligen Mauerwerks mit teilgedämmter Hohlschicht und verbleibender Restluftschicht hinter der Außenschale
Diagramm: Bei der Teildämmung wird die Hohlschicht nur bis zu einer bestimmten Dicke gedämmt, eine Restluftschicht hinter der Außenschale bleibt erhalten.

Häufige Fragen

Was bedeutet Teildämmung der Hohlschicht?

Die Hohlschicht wird nur bis zu einer bestimmten Dicke gedämmt, eine durchlüftete Restluftschicht hinter der Außenschale bleibt erhalten. Das betrifft Konstruktionen mit geplanter Restluftschicht oder das Ergänzen einer dünnen Bestandsdämmung.

Ist Teildämmung besser als Vollverfüllung?

Meist nicht. Die vollständige Verfüllung verbessert den Wärmeschutz stärker und ist oft wirtschaftlicher. Eine Teildämmung ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Konstruktion eine Restluftschicht verlangt.

Welche Dämmstoffe sind zugelassen?

Nur dauerhaft wasserabweisende, setzungsfreie Dämmstoffe nach DIN 4108-10 (Anwendungstyp WZ) oder mit eigener Zulassung, zum Beispiel Stein- oder Glaswolle-Granulat und EPS-Dämmperlen. Feuchteempfindliche Stoffe sind hier nicht zugelassen.

Wie wird entschieden, ob teil- oder vollgedämmt wird?

Über eine Prüfung der Hohlschicht per Endoskopie. Schlagregenbelastung, Außenschale, Feuchtesituation und vorhandene Konstruktion bestimmen, ob eine Restluftschicht nötig ist.

Wird eine Teildämmung gefördert?

Sie kann über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig sein, wenn die Anforderungen eingehalten werden. Der Förderweg wird vorab mit einem Energie-Effizienz-Experten geklärt.

Quellen

  • DIN 4108-10, Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe, Anwendungstyp WZ (Kerndämmung zweischaliges Mauerwerk)
  • Fachregeln und bauaufsichtliche Zulassungen (DIBt, ETA) für Einblasdämmung in zweischaligem Mauerwerk
  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Anforderungen an Bauteile

Allgemeine Verfahrenskunde, Stand Juni 2026, ohne Gewähr. Dieser Beitrag ersetzt keine Energieberatung und keine Planung am Gebäude. Ob eine Teil- oder Vollverfüllung der Hohlschicht möglich ist und welcher zugelassene Dämmstoff passt, entscheidet die Prüfung des Bestands vor Ort.