Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle sind häufig förderfähig, über Zuschuss, Kredit oder Steuerbonus. Wir ordnen ein, was zu Ihrem Vorhaben passt, und arbeiten mit Energieberatern zusammen.
Wer die Gebäudehülle dämmt, senkt den Energiebedarf, und genau das fördert der Staat. Für Wohngebäude gibt es im Wesentlichen drei Wege: einen Zuschuss über die BAFA, einen zinsgünstigen Kredit über die KfW oder einen Steuerbonus. Welcher Weg passt, hängt von Maßnahme, Gebäude und Eigentum ab.
Wir sind Ihr Fachbetrieb für die Ausführung der Dämmung. Im Aufmaßtermin ordnen wir ein, welche Maßnahme sinnvoll ist und welcher Förderweg dafür in Frage kommt. Den Förderantrag und die technischen Nachweise übernimmt ein Energie-Effizienz-Experte, mit dem wir zusammenarbeiten.
Unverbindlich rechnen
Was bleibt für Sie übrig?
Antrag bis 20. Juli 2026
€
Direkt eingeben oder einen Betrag wählen.
Ohne iSFP werden höchstens 30.000 € Dämmkosten berücksichtigt. Mit förderfähigem iSFP kommen nach der bisherigen Regel 5 % Zusatzbonus hinzu.
Voraussichtliche Förderung gesamt930 €
Dämmzuschuss plus mögliche Förderung der Energieberaterleistung
Ihr Eigenanteil gesamt4.430 €
Dämmung und Energieberaterleistung nach Förderung
Dämmmaßnahme
Förderfähige Dämmkosten
5.000 €
Grundförderung 15 %
750 €
iSFP-Bonus
0 €
Zuschuss für die Dämmung
750 €
Verbleibende Dämmkosten
4.250 €
Energieberaterleistung
50 % förderfähig*
Leistung brutto
360 €
Mögliche Förderung 50 %
180 €
Ihr Eigenanteil
180 €
* Für Fachplanung und Baubegleitung bei Förderfähigkeit und Bewilligung. Die Leistung vermitteln wir über unsere Energieberater.
Die Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung für eine Wohneinheit und kein Förderbescheid. Technische Mindestanforderungen, die Förderfähigkeit des iSFP und der Energieberaterleistung sowie bereits genutzte Kostenrahmen werden im Einzelfall geprüft.
Die Eckwerte zur ersten Orientierung für neue Anträge ab 21. Juli 2026. Ohne Gewähr, da sich Programme und Bedingungen ändern können.
Förderweg
Wofür
Grobe Eckwerte (ab 21. Juli 2026, ohne Gewähr)
BAFA Einzelmaßnahme (BEG EM)
Zuschuss für einzelne Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle: Außenwand (Einblas- und Kerndämmung), Dach und oberste Geschossdecke, Kellerdecke und Bodenflächen.
15 % Grundförderung. Bei förderfähigem iSFP steigt der Kostenrahmen von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit; die zusätzlichen 5 % gelten ab 21. Juli 2026 nur für den förderfähigen Anteil oberhalb von 30.000 €. Antrag und Energie-Effizienz-Experte sind vor Beginn einzubinden. Technische Mindestanforderungen sind einzuhalten.
KfW-Kredit (Wohngebäude, 261)
Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss für eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus-Standard.
Eher für größere Komplettsanierungen. Konditionen und Tilgungszuschuss richten sich nach dem erreichten Effizienzhaus-Standard.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Sanierungsplan vom Energieberater, der die sinnvolle Reihenfolge der Maßnahmen festlegt. Die Beratung selbst ist über die BAFA-Energieberatung förderfähig.
Erhöht den förderfähigen Kostenrahmen auf 60.000 € je Wohneinheit. Der iSFP-Bonus von 5 % gilt bei neuen Anträgen ab 21. Juli 2026 nur für den förderfähigen Anteil oberhalb von 30.000 €.
Steuerbonus (§ 35c EStG)
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am selbstgenutzten Wohneigentum, als Alternative zur BEG-Förderung.
20 % der Kosten über drei Jahre verteilt. Nicht mit der BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme kombinierbar. Mit dem Steuerberater klären.
Ablauf
In vier Schritten zur geförderten Dämmung
Aufmaß und EinordnungWir prüfen das Gebäude vor Ort und ordnen ein, welche Dämmmaßnahme und welcher Förderweg passen.
Energieberater einbindenFür die BEG-Förderung und den iSFP wird ein Energie-Effizienz-Experte eingebunden, der Antrag und Bestätigung übernimmt.
Antrag vor BeginnDer Förderantrag wird gestellt, bevor die Maßnahme beauftragt und begonnen wird.
Ausführung und NachweisWir führen die Dämmung fachgerecht aus, der Energieberater bestätigt die Umsetzung für den Verwendungsnachweis.
Ablaufregel: Der Förderantrag wird vor Beginn gestellt, erst danach folgt die Ausführung.
Hinweis und Quellen
Geprüft am 19. Juli 2026; der Rechner unterscheidet zwischen Anträgen bis 20. Juli 2026 und der neuen Regel ab 21. Juli 2026. Der passende Zeitraum wird anhand des aktuellen Datums vorausgewählt und kann manuell geändert werden. Förderprogramme, Sätze, Höchstgrenzen und Bedingungen ändern sich regelmäßig. Diese Seite dient der ersten Orientierung und ist keine Förder- oder Steuerberatung, Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte geben die Fördergeber und Ihr Energieberater. Die Förderfähigkeit sollte immer vor der Beauftragung aktuell geprüft werden.