Grundprinzip
In einem ausgebauten Dachgeschoss steht an der Traufseite oft eine niedrige Wand, bevor die Dachschräge beginnt. Diese Wand heißt Drempel oder Kniestock. Hinter ihr liegt häufig ein niedriger, nicht ausgebauter Raum, die sogenannte Abseite oder Drempelkammer.
Damit der Wohnraum darüber durchgehend warm bleibt, müssen zwei Flächen gedämmt werden: die Außenwand des Drempels und der angrenzende Boden, der den beheizten Raum von der kalten Abseite trennt. Bleibt eine der beiden Flächen ungedämmt, entsteht genau in der Ecke zwischen Wand und Boden eine kalte Stelle, an der Wärme verloren geht und sich im Winter Feuchte sammeln kann.
Diese Einordnung gehört vor das Angebot, nicht danach. Erst wenn klar ist, wie Wand, Boden und Dachschräge im konkreten Haus zusammenlaufen, lässt sich sagen, welche Flächen wie gedämmt werden.
Außenwand und Boden als zusammenhängende Hülle
Die Drempel-Außenwand wird von der Wohnseite oder von der Abseite her gedämmt, je nachdem, welche Seite zugänglich ist. Ist die Abseite begehbar, lässt sich die Wand von dort dämmen, ohne den Wohnraum aufzureißen. Wichtig ist, dass die Dämmung der Wand lückenlos an die Dämmung der Dachschräge oben und an den Boden unten anschließt.
Der Boden zur Abseite trennt den beheizten Raum von der kalten Drempelkammer und wird wie eine Geschossdecke zum unbeheizten Bereich gedämmt. Entscheidend ist der durchgehende Anschluss: Die warme Hülle soll ohne Unterbrechung von der Dachschräge über die Drempelwand in den Boden übergehen. Genau an diesen Übergängen entstehen sonst Wärmebrücken.
Abgrenzung zur Hohlraum-Verfüllung des Drempels
Vom hier beschriebenen Verfahren zu unterscheiden ist das nachträgliche Vollblasen eines geschlossenen Drempel-Hohlraums. Dabei wird ein vorhandener, allseitig geschlossener Hohlraum hinter der Drempelverkleidung über kleine Öffnungen mit Einblasdämmstoff verfüllt, ohne die Flächen zu öffnen.
In diesem Beitrag geht es dagegen um die flächige Dämmung der zugänglichen Drempel-Außenwand und des angrenzenden Bodens, etwa wenn die Abseite begehbar ist oder die Flächen ohnehin geöffnet werden. Welcher der beiden Wege passt, hängt vom Aufbau des Drempels ab und wird vor Ort geprüft.
Geeignete Dämmstoffe
Drempelwand und Abseitenboden sind geschützte, nicht bewitterte Innenbauteile. Sie liegen innerhalb der Gebäudehülle und sind nicht dem Schlagregen ausgesetzt. Deshalb sind hier auch faserige und nachwachsende Einblasdämmstoffe zugelassen, anders als in einer bewitterten zweischaligen Außenwand.
Wird hinter einer Beplankung oder in einer Gefachkonstruktion gedämmt, eignen sich Einblasdämmstoffe wie Zellulose oder mineralische Granulate aus Stein- oder Glaswolle, die den Hohlraum setzungsfrei und lückenlos füllen. Welcher Dämmstoff passt, hängt von der Konstruktion, von der gewünschten Dämmdicke und vom Brandschutz ab. Maßgeblich bleibt die jeweilige Produktzulassung.
Ablauf der Maßnahme
Zuerst werden der Aufbau des Drempels, die Zugänglichkeit der Abseite und die Anschlüsse an Dachschräge und Boden geprüft. Daraus ergibt sich, von welcher Seite gearbeitet wird und ob flächig gedämmt oder ein vorhandener Hohlraum verfüllt wird.
Anschließend werden Wand und Boden in einem zusammenhängenden Zug gedämmt, sodass die Anschlüsse dicht sind. Bei Einblasdämmung wird der Hohlraum über Öffnungen mit kontrollierter Dichte gefüllt, bis er setzungsfrei und ohne Hohlstellen ist, danach werden die Öffnungen verschlossen. Die Dauer hängt von Fläche, Zugänglichkeit und Bestand ab und wird nach dem Aufmaß eingeschätzt.
Eignung, Grenzen und Förderung
Das Verfahren ist die richtige Wahl, wenn ein ausgebautes Dachgeschoss an der Traufe einen Drempel mit angrenzender Abseite hat und die kalte Ecke zwischen Wand und Boden geschlossen werden soll. An seine Grenze stößt es, wenn die Abseite nicht zugänglich ist und die Flächen nicht geöffnet werden können, dann kommt eher die Hohlraum-Verfüllung in Betracht.
Wird die Drempel-Außenwand im Zuge einer Sanierung erstmals oder erneuert gedämmt, gilt für sie das Anforderungsniveau für Außenwände nach dem Gebäudeenergiegesetz, in der Regel ein U-Wert von höchstens 0,24 W/(m²K) nach Anlage 7 GEG. Ob eine Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Frage kommt, wird vor der Beauftragung geklärt, dann wird ein Energie-Effizienz-Experte eingebunden. Appiarius Dämmtechnik führt die handwerkliche Maßnahme aus und ordnet vor Ort ein, welche Flächen wie sinnvoll gedämmt werden.
Häufige Fragen
Was ist ein Drempel oder Kniestock?
Die niedrige Wand an der Traufseite eines ausgebauten Dachgeschosses, bevor die Dachschräge beginnt. Dahinter liegt oft ein niedriger, nicht ausgebauter Raum, die Abseite oder Drempelkammer.
Warum muss auch der Boden gedämmt werden?
Der Boden zur Abseite trennt den beheizten Raum von der kalten Drempelkammer. Wird nur die Wand gedämmt und der Boden nicht, bleibt in der Ecke zwischen Wand und Boden eine kalte Stelle mit Wärmeverlust und Feuchterisiko.
Welcher Dämmstoff darf in den Drempel?
Drempelwand und Abseitenboden sind geschützte Innenbauteile. Hier sind auch nachwachsende und faserige Einblasdämmstoffe wie Zellulose oder Holzfaser zugelassen, ebenso Stein- oder Glaswolle-Granulat. Maßgeblich ist die jeweilige Produktzulassung.
Worin unterscheidet sich das vom Vollblasen des Drempels?
Beim Vollblasen wird ein geschlossener Hohlraum hinter der Drempelverkleidung über kleine Öffnungen verfüllt, ohne die Flächen zu öffnen. Hier geht es um die flächige Dämmung der zugänglichen Drempelwand und des angrenzenden Bodens. Welcher Weg passt, entscheidet der Aufbau vor Ort.
Welche Anforderung gilt für die Drempel-Außenwand?
Wird die Außenwand im Zuge einer Sanierung gedämmt, gilt das Anforderungsniveau für Außenwände nach dem GEG, in der Regel ein U-Wert von höchstens 0,24 W/(m²K) nach Anlage 7. Die genaue Anforderung wird im Einzelfall geprüft.
Quellen
- Gebäudeenergiegesetz (GEG), Anlage 7, Anforderungen an Außenwände bei Änderung von Bauteilen
- DIN 4108-10, Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe (Wände und Decken, Einblasdämmstoffe im geschützten Hohlraum)
- Fachregeln und bauaufsichtliche Zulassungen (DIBt, ETA) für Einblasdämmung in geschützten Innenbauteilen
Allgemeine Verfahrenskunde, Stand Juni 2026, ohne Gewähr. Dieser Beitrag ersetzt keine Energieberatung und keine Planung am Gebäude. Welche Flächen am Drempel wie gedämmt werden und welcher zugelassene Dämmstoff passt, entscheidet die Prüfung des Bestands vor Ort.